Einvernehmliche Auflösung nur schriftlich : OGH 9 ObA 274/99f

In Karenz sind Mütter laut OGH genauso gegen übereilte Einigungen mit dem Arbeitgeber geschützt wie in der Schwangerschaft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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