Was ist ein funktionales Äquivalent in der Rechtsvergleichung? Eine Diskussion an Hand von Beispielen aus dem Familien-und Sozialrecht

Eine Strategie besteht darin, im Rahmen der Harmonisierung von Rechtsnormen innerhalb der EU immer häufiger dazu überzugehen, Rechtsregeln oder Standards als 'funktional äquivalent' oder 'gleichwertig' anzuerkennen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um so den komplizie...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsw (83 (2000) Nr.1 S.30-51)
VerfasserIn: Scheiwe, Kirsten
Ort / Verlag / Datum:01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Sozialrecht
347.61/.64 Familienrecht
34.05 Rechtsvergleichung
340.132 Rechtsangleichung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 351.83 Sozialrecht Dokument Nr. A-964689 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage