Scheinehe, Rechtswirkungen des Widerrufs einer Arbeitserlaubnis : VwGH 98/09/0144 v.10.2.1999

Scheinehe ist Grund zum Widerruf einer Arbeitserlaubnis; diesfalls gelten die aufgrund der Arbeitserlaubnis erworbenen Beschäftigungszeiten nicht als Zeiten erlaubter Vorbeschäftigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (35 (2000) Nr.3)
VerfasserIn: Muzak, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
392.5 Ehe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-964684 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage