Abfertigung bei Unternehmensauflösung : OGH 9 ObA 346/98t v.14.4.1999
Den Arbeitgeber trifft sowohl für die Tatsachen, wonach ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung billigerweise nicht zugemutet werden kann, als auch für den oa engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bzw. berechtigte Abweichungen davon die Beweislast.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.3)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.736 Insolvenz 351.83 Entgeltsicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Den Arbeitgeber trifft sowohl für die Tatsachen, wonach ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung billigerweise nicht zugemutet werden kann, als auch für den oa engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bzw. berechtigte Abweichungen davon die Beweislast. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |