Abfertigung bei Unternehmensauflösung : OGH 9 ObA 346/98t v.14.4.1999

Den Arbeitgeber trifft sowohl für die Tatsachen, wonach ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung billigerweise nicht zugemutet werden kann, als auch für den oa engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bzw. berechtigte Abweichungen davon die Beweislast.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.3)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.736 Insolvenz
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Arbeitgeber trifft sowohl für die Tatsachen, wonach ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung billigerweise nicht zugemutet werden kann, als auch für den oa engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bzw. berechtigte Abweichungen davon die Beweislast.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog