Abfertigung bei Unternehmensauflösung : OGH 9 ObA 346/98t v.14.4.1999
Den Arbeitgeber trifft sowohl für die Tatsachen, wonach ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung billigerweise nicht zugemutet werden kann, als auch für den oa engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bzw. berechtigte Abweichungen davon die Beweislast.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.736 Insolvenz 351.83 Entgeltsicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-964503 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |