Studium bleibt bis zum ersten Abschluss gebührenfrei : Von Langzeitstudenten darf Bezahlung gefordert werden / Handhabe bleibt Ländern überlassen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.142 Studiengebühr
378.1 Universität: Organisation
378.145.3 Studiendauer
Region:Deutschland
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Bestandshinweis

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