Mietern droht böses Erwachen : Auch wenn die Miete in Folge eines Gerichtsverfahrens gesenkt wurde, ist der billigere Zins nicht für alle Zeit garantiert

Entscheidung des OGH 5 Ob 170/99g. Seit März 1994 abgeschlossene Verträge betroffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Grünbacher, Ulla
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Bleyer, Gerda
Vonkilch, Andreas
Weindl, Peter
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
347.453 Mietvertrag
347.991 Gerichtshof, Oberster
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.541 Mietzins Dokument Nr. A-963683 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage