Ehre für "Rioja" gerettet : EuGH bestätigt: Pflicht zur Abfüllung im Erzeugebetrieb ist EU-konform

Insgesamt stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass das Risiko für die Qualität von Wein grösser sei, wenn er ausserhalb des Erzeugungsgebietes abgefüllt werden. Daher sie "die spanische Regelung, die die Erhaltung des grossen Ansehens des Riojaweines bezweckt", gerechtfertigt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.773.1 Lebensmittelkennzeichnung
663.2 Wein
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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