Zur gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung : OGH 1 Ob 80/99t 22.10.1999

Inhalt beider Anerkennungs-RL ist nur die gegenseitige Anerkennung von Berufsausbildungen, nicht aber darüber hinausgehende Rechte wie die Erteilung der Bewilligung zur freiberuflichen Berufsausübung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
323.329 Beruf, freier
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung Dokument Nr. A-963428 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage