Kopieren von Kunde-und Lieferantenlisten : LG Linz 27 EVr 591/9, 27 EHv 123/99 v.7.12.1999
Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf die technischen Einrichtungen; dies trifft bei Firmennamen, Telefonnummern und Ansprechpersonen nicht zu. Im konkreten Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis ausgekundschaftet hat, weil das entsprechende Adressenma...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5120)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.05.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
347.943.5 Berufsgeheimnis 343.534 Wirtschaftsspionage 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf die technischen Einrichtungen; dies trifft bei Firmennamen, Telefonnummern und Ansprechpersonen nicht zu. Im konkreten Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis ausgekundschaftet hat, weil das entsprechende Adressenmaterial ihm auch in der Vergangenheit zur Verfügung stand. Das Verhalten des Arbeitnehmers wäre dem § 51 DSG 2000 zu unterstellen. Die entsprechende Bestimmung trat jedoch erst mit 1.1.2000 in Kraft (und war im vorliegenden Fall noch nicht anzuwenden). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |