Kopieren von Kunde-und Lieferantenlisten : LG Linz 27 EVr 591/9, 27 EHv 123/99 v.7.12.1999

Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf die technischen Einrichtungen; dies trifft bei Firmennamen, Telefonnummern und Ansprechpersonen nicht zu. Im konkreten Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis ausgekundschaftet hat, weil das entsprechende Adressenma...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5120)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
347.943.5 Berufsgeheimnis
343.534 Wirtschaftsspionage
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf die technischen Einrichtungen; dies trifft bei Firmennamen, Telefonnummern und Ansprechpersonen nicht zu. Im konkreten Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis ausgekundschaftet hat, weil das entsprechende Adressenmaterial ihm auch in der Vergangenheit zur Verfügung stand. Das Verhalten des Arbeitnehmers wäre dem § 51 DSG 2000 zu unterstellen. Die entsprechende Bestimmung trat jedoch erst mit 1.1.2000 in Kraft (und war im vorliegenden Fall noch nicht anzuwenden).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog