Kopieren von Kunde-und Lieferantenlisten : LG Linz 27 EVr 591/9, 27 EHv 123/99 v.7.12.1999

Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf die technischen Einrichtungen; dies trifft bei Firmennamen, Telefonnummern und Ansprechpersonen nicht zu. Im konkreten Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis ausgekundschaftet hat, weil das entsprechende Adressenma...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5120)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
347.943.5 Berufsgeheimnis
343.534 Wirtschaftsspionage
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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