Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung betreffend Tageszeitungen : Verordnung des BMWA; BGBI II 2000/125, ausgegeben am 3.5.2000

Abschn XII Z 1 lautet: "1.Herstellung und Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern: Sämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und zum Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern unbedingt notwendig sind, sowei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5120)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
07 Presse
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-963422 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage