Kein gutgläubiger Verbrauch des netto ausbezahlten KV-Lohns bei Kenntnis der KV-Einstufung : OLG Wien 7 Ra 381/99x v.22.12.1999, Revision unzulässig

Erfolgt die Einstufung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe aufgrund der Angaben des Arbeitnehmers und mit dessen Kenntnis und zahlt der Arbeitgeber den Kollektivvertragslohn netto anstatt richtigerweise brutto aus, weil er nicht wusste, dass die kollektivvertraglichen Beträge Bruttobeträge sind,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5117)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Lohn
331.21 Lohnauszahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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