Arbeiterkammerzugehörigkeit der Arbeitnehmer wissenschaftlicher Anstalten : VfGH B 2118/96 v.13.10.1999

In wissenschaftlichen Anstalten von Gebietskörperschaften beschäftigt Arbeitnehmer gehören gemäss § 10 Abs.2 Z1 lit b AKG der Arbeiterkammer nicht an. Für das Vorliegen einer wissenschaftlichen Anstalt im Sinne des AKG ist nicht die Bedeutung der Einrichtung für die Gewinnung neuer oder die Festigun...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.6 Forschungsanstalt
658.115 Betrieb, öffentlicher
061.1:331(094.5) Arbeiterkammergesetz
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 061.6 Forschungsanstalt Dokument Nr. A-962288 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage