Vorbild BGH? - Transparenzgebot contra Globalbürgschaft

Der BGH ist nunmehr der Auffassung, dass eine Klausel in einem Bürgschaftsvertrag, welche die Haftung des Bürgen auf alle im Zeitpunkt der Haftungsübernahme bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne diese Forderungen genau zu bezeichnen, grundsätzlich eine unangem...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.3)
VerfasserIn: Rabl, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
347.51 Haftpflicht
34.05 Rechtsvergleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der BGH ist nunmehr der Auffassung, dass eine Klausel in einem Bürgschaftsvertrag, welche die Haftung des Bürgen auf alle im Zeitpunkt der Haftungsübernahme bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne diese Forderungen genau zu bezeichnen, grundsätzlich eine unangemessene - weil intransparente - Benachteiligung des Bürgen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog