Vorbild BGH? - Transparenzgebot contra Globalbürgschaft

Der BGH ist nunmehr der Auffassung, dass eine Klausel in einem Bürgschaftsvertrag, welche die Haftung des Bürgen auf alle im Zeitpunkt der Haftungsübernahme bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne diese Forderungen genau zu bezeichnen, grundsätzlich eine unangem...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.3)
VerfasserIn: Rabl, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
347.51 Haftpflicht
34.05 Rechtsvergleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Österreich
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft Dokument Nr. A-962038 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage