Nachträgliche Versicherung von Teilzeitkräften in Betriebsrentensystem : EuGH C-234/96, C-235/96, C-270/97 u. C-271/97 v.10.2.2000

Der Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einem Betriebsrentensystem wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen stellt eine nach Art.119 EGV (die Art.117 bis 120 EGV sind durch die Art.136 EG bis 143 EG ersetzt worden) verbotene Diskriminierung dar, wenn diese Massnahme einen wesentlich höh...

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Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.7 S.214-219)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.811 Teilzeitarbeit
396.5 Frauenarbeit
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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