Nachträgliche Versicherung von Teilzeitkräften in Betriebsrentensystem : EuGH C-234/96, C-235/96, C-270/97 u. C-271/97 v.10.2.2000
Der Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einem Betriebsrentensystem wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen stellt eine nach Art.119 EGV (die Art.117 bis 120 EGV sind durch die Art.136 EG bis 143 EG ersetzt worden) verbotene Diskriminierung dar, wenn diese Massnahme einen wesentlich höh...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (11 (2000) Nr.7 S.214-219)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.04.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.811 Teilzeitarbeit 396.5 Frauenarbeit 301.172 Diskriminierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einem Betriebsrentensystem wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen stellt eine nach Art.119 EGV (die Art.117 bis 120 EGV sind durch die Art.136 EG bis 143 EG ersetzt worden) verbotene Diskriminierung dar, wenn diese Massnahme einen wesentlich höheren Prozentsatz weiblicher als männlicher Arbeitnehmer trifft und nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |