Schriftlichkeitsgebot und Unverzüglichkeit bei Auflösung von Lehrverhältnissen : OGH 8 Ob A 209/99i v.22.12.1999

(§ 15 Abs.1 BAG) / Auch wenn für die Auflösung eines Dienstverhältnisses (Lehrverhältnisses) ein Schriftlichkeitsgebot besteht, kann die rechtsunwirksame mündliche Auflösungserklärung bei Beurteilung der geforderten Unverzüglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag Dokument Nr. A-961851 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage