Kleine Schritte zur Entlastung des Bundesgerichts : Eidgenössische Abstimmung vom 12.März / Justizreform bringt wenige und zur zaghafte Änderungen

Primäres Ziel der Justizreform ist es, die eidgenössischen Gerichte von der erdrückenden Geschäftslast zu befreien und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ermöglicht sie die Vereinheitlichung des Zivil- und des Strafprozessrechts zu je einer eidgenössischen Prozessordnung und ve...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 12.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34 Justizwesen
347.99 Gericht
34.04 Rechtsreform
Region:Schweiz
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