Freie Zeiteinteilung im echten Dienstvertrag : ASG Wien 29 Cga 216/98s v.1.7.1999, rk
Eine Möglichkeit zum Abweichen für ein oder 2 Stunden durch früheren oder späteren Beginn bzw. Pausen begründet noch keine freie Arbeitszeiteinteilung im Sinne der Unabhängigkeit eines freien Dienstnehmers, sondern ist ohne weiteres auch bei echten Dienstverhältnissen üblich (Gleitzeitregelungen, Tä...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
331.81 Arbeitszeit 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine Möglichkeit zum Abweichen für ein oder 2 Stunden durch früheren oder späteren Beginn bzw. Pausen begründet noch keine freie Arbeitszeiteinteilung im Sinne der Unabhängigkeit eines freien Dienstnehmers, sondern ist ohne weiteres auch bei echten Dienstverhältnissen üblich (Gleitzeitregelungen, Tätigkeit im Aussendienst u.v.m). |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |