Freie Zeiteinteilung im echten Dienstvertrag : ASG Wien 29 Cga 216/98s v.1.7.1999, rk

Eine Möglichkeit zum Abweichen für ein oder 2 Stunden durch früheren oder späteren Beginn bzw. Pausen begründet noch keine freie Arbeitszeiteinteilung im Sinne der Unabhängigkeit eines freien Dienstnehmers, sondern ist ohne weiteres auch bei echten Dienstverhältnissen üblich (Gleitzeitregelungen, Tä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-961448 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage