Reform am Ruhestand : Beamte gehen nicht in Pension, sie treten in den Ruhestand / Dennoch soll die Pensionsreform auch sie treffen / Eine Angleichung ans ASVG ist nicht geplant

Experten: Abschläge auch für Kranke / Neu: Zwangsweise Pensionierungen / Hohe Witwenpensionen werden gekürzt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Purger, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
304 Sozialreform
351.83(094.5) ASVG
331.13 Frühpension
331.13 Altersgrenze
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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