Reform am Ruhestand : Beamte gehen nicht in Pension, sie treten in den Ruhestand / Dennoch soll die Pensionsreform auch sie treffen / Eine Angleichung ans ASVG ist nicht geplant

Experten: Abschläge auch für Kranke / Neu: Zwangsweise Pensionierungen / Hohe Witwenpensionen werden gekürzt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Purger, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
304 Sozialreform
351.83(094.5) ASVG
331.13 Frühpension
331.13 Altersgrenze
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087.43 Beamte: Pension Dokument Nr. A-961434 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage