Europäischer Gerichtshof billigt Gleichberechtigungsgesetz : Kein Verstoss gegen europäische Richtlinie / Hessische Landesregierung will neue Regelung / EuGH C.158/97
Männer würden durch das Gesetz nicht unzulässig benachteiligt, denn das Gesetz verlange nicht, dass Frauen bei der Einstellung und Beförderung gegenüber männlichen Konkurrenten "absolut und unbedingt" zu bevorzugen seien, heisst es in dem Urteil.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Männer würden durch das Gesetz nicht unzulässig benachteiligt, denn das Gesetz verlange nicht, dass Frauen bei der Einstellung und Beförderung gegenüber männlichen Konkurrenten "absolut und unbedingt" zu bevorzugen seien, heisst es in dem Urteil. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |