Europäischer Gerichtshof billigt Gleichberechtigungsgesetz : Kein Verstoss gegen europäische Richtlinie / Hessische Landesregierung will neue Regelung / EuGH C.158/97

Männer würden durch das Gesetz nicht unzulässig benachteiligt, denn das Gesetz verlange nicht, dass Frauen bei der Einstellung und Beförderung gegenüber männlichen Konkurrenten "absolut und unbedingt" zu bevorzugen seien, heisst es in dem Urteil.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Männer würden durch das Gesetz nicht unzulässig benachteiligt, denn das Gesetz verlange nicht, dass Frauen bei der Einstellung und Beförderung gegenüber männlichen Konkurrenten "absolut und unbedingt" zu bevorzugen seien, heisst es in dem Urteil.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog