Europäischer Gerichtshof billigt Gleichberechtigungsgesetz : Kein Verstoss gegen europäische Richtlinie / Hessische Landesregierung will neue Regelung / EuGH C.158/97

Männer würden durch das Gesetz nicht unzulässig benachteiligt, denn das Gesetz verlange nicht, dass Frauen bei der Einstellung und Beförderung gegenüber männlichen Konkurrenten "absolut und unbedingt" zu bevorzugen seien, heisst es in dem Urteil.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-961029 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage