Verantwortliches Organ für Arbeitnehmerschutz und Firmenbuchstand : VwGH 99/11/0287 v.18.1.2000

(§ 9 VStG, § 130 ASchG) / Bei Beurteilung der Frage, wer das für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerschutzrechts zuständige und vertretungsbefugte Organ einer Gesellschaft ist, ist nicht auf den Stand des Firmenbuchs abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Abberufung....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-961027 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage