Beschäftigungsförderung durch das AMS als zulässige Resolutivbedingung : OLG Wien 7 RA 290/99i v.22.12.1999, Revision unzulässig
Da die Dienstvertragsparteien die Rechtswirkungen des Geschäftes sofort eintreten liessen, ist ihre Vereinbarung dahin zu interpretieren, dass die Nichtgewährung der Förderung bzw. eine wesentlich geringere Förderung als auflösende ("Resolutiv")-Bedingung vereinbart worden ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung 331.61 Arbeitsmarktförderung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag | Dokument Nr. A-960883 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |