Ambulante Behandlung in Krankenhäusern : OGH 4 Ob 148/99i v.1.6.1999

Weder der Wortlaut noch die Entstehungsgeschichte sprechen dafür, § 26 KAG als Verbotsnorm hinsichtlich ambulanter Behandlungen durch Krankenanstalten und damit als taugliche Grundlage eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs anzusehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.12 Ambulatorium
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.12 Ambulatorium Dokument Nr. A-960882 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage