Nach dem neuen Scheidungsrecht Unterhalt auch bei Verschulden : Partnerschaftliche Teilung der Haushaltspflichten stärker betont

Nach dem neu gestalteten Scheidungsrecht, das am 1.Jänner 2000 in Kraft tritt, wird Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung nicht mehr automatisch zur Verschuldensscheidung führen. Ehebruch gilt aber, wie auch die neu aufgenommene Gewalt in der Familie, als schwerwiegende Eheverfehlung. Die Sch...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht
34.04 Rechtsreform
347.615 Unterhaltspflicht
Region:Österreich
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Beschreibung:Grafikk
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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