Die Grenze zwischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsbefugnissen

Nach dem PsychotherapieG ist Psychotherapie nicht mehr den Ärzten vorbehalten. Was ein Arzt in psychotherapeutischer Hinsicht dennoch darf und was in den Regelungsbereich des PsychotherapieG übergreift, versucht dieser Aufsatz neu zu klären.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Medizin ((2000) Nr.1 S.3-9)
VerfasserIn: Öhlinger, Theo
Ort / Verlag / Datum:01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:615.851 Psychotherapie
614.23 Arzt
331.115 Berufseignung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 615.851 Psychotherapie Dokument Nr. A-960783 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage