Erstreckung der Bürgschaftshaftung in AGB auf alle Ansprüche gegen den Hauptschuldner ohne deren Konkretisierung unwirksam : BGH IX ZR 364/97 v.28.10.1999 / Zinsschadensregelung des § 11 Abs.1 VerbrKrG auf Bürgenverzug entsprechend anwendbar

Die Klausel in einem Bürgschaftsformular, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, ist grundsätzlich nach § 9 Abs.1 AGBG unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (53 (2000) Nr.7 S.367-369)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klausel in einem Bürgschaftsformular, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, ist grundsätzlich nach § 9 Abs.1 AGBG unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog