Erstreckung der Bürgschaftshaftung in AGB auf alle Ansprüche gegen den Hauptschuldner ohne deren Konkretisierung unwirksam : BGH IX ZR 364/97 v.28.10.1999 / Zinsschadensregelung des § 11 Abs.1 VerbrKrG auf Bürgenverzug entsprechend anwendbar

Die Klausel in einem Bürgschaftsformular, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, ist grundsätzlich nach § 9 Abs.1 AGBG unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (53 (2000) Nr.7 S.367-369)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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