Erstreckung der Bürgschaftshaftung in AGB auf alle Ansprüche gegen den Hauptschuldner ohne deren Konkretisierung unwirksam : BGH IX ZR 364/97 v.28.10.1999 / Zinsschadensregelung des § 11 Abs.1 VerbrKrG auf Bürgenverzug entsprechend anwendbar
Die Klausel in einem Bürgschaftsformular, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, ist grundsätzlich nach § 9 Abs.1 AGBG unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (53 (2000) Nr.7 S.367-369)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 18.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
65.02 Geschäftsbedingung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft | Dokument Nr. A-960140 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |