Das "geknickte" Zeugnis : BAG 9 AZR 893/98 v.21.9.1999

Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis, das er zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Grösse unterzubringen, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (55 (2000) Nr.8 S.411-413)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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