Gleiten statt ruhen : Die Gleitpension kann eine sehr sinnvolle Methode sein, während der ersten Jahre des Ruhestandes noch seinen Nachfolger einzuschulen oder bei der Betriebsübergabe mitzuhelfen / Mit dem 1.Jänner 2000 hat sich einiges an den Rahmenbedingungen für die Gleitpension verändert, vor allem die Möglichkeit, für den Lohnausgleich, der einem Gleitpensionisten gewährt wird, eine Förderung beanspruchen zu können

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft ((2000) Nr.1/2)
VerfasserIn: Zeitler, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Pension, gleitende
331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
396.5 Frauenarbeit
331.13 Frühpension
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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