Gleiten statt ruhen : Die Gleitpension kann eine sehr sinnvolle Methode sein, während der ersten Jahre des Ruhestandes noch seinen Nachfolger einzuschulen oder bei der Betriebsübergabe mitzuhelfen / Mit dem 1.Jänner 2000 hat sich einiges an den Rahmenbedingungen für die Gleitpension verändert, vor allem die Möglichkeit, für den Lohnausgleich, der einem Gleitpensionisten gewährt wird, eine Förderung beanspruchen zu können
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Veröffentlicht in: | Die Wirtschaft ((2000) Nr.1/2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Pension, gleitende
331.13 Altersgrenze 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 396.5 Frauenarbeit 331.13 Frühpension |
Region: | Österreich
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Beschreibung: | Tabellee |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Pension, gleitende | Dokument Nr. A-959966 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |