Ersatz von Detektivkosten

Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Ko...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.12 S.763-773)
VerfasserIn: Thiele, Clemens
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
351.746.2 Detektiv
657.47 Kosten
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Kosten. Die österreichischen Gerichte sprechen diese Aufwendungen als vorprozessuale Kosten oder als Schadenersatz zu. Nachfolgend sollen die - je nach Rechtsgebiet - zT ganz unterschiedlichen Voraussetzungen im einzelnen erörtert werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog