Ersatz von Detektivkosten
Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Ko...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.12 S.763-773)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
351.746.2 Detektiv 657.47 Kosten 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Kosten. Die österreichischen Gerichte sprechen diese Aufwendungen als vorprozessuale Kosten oder als Schadenersatz zu. Nachfolgend sollen die - je nach Rechtsgebiet - zT ganz unterschiedlichen Voraussetzungen im einzelnen erörtert werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |