Ersatz von Detektivkosten
Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Ko...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.12 S.763-773)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
351.746.2 Detektiv 657.47 Kosten 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-959561 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |