Entlassung wegen Fernbleibens von einer Dienstbesprechung : OGH 9 Ob A 164/99d v.29.9.1999

Der OGH qualifizierte das Verhalten des AN, der seine Vorgesetzten ohne Nachricht zu geben "sitzen liess", als grob ungehörig. Dieses Verhalten sei jedoch in Anbetracht der Drucksituation, in der sich der AN befand, noch entschuldbar. Dieser Entschuldigungsgrund galt jedenfalls für das Ein...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
331.14 Arbeitsordnung
347.965.4 Rechtsberatung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-959178 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage