Abgeltung für Zeitausgleich bei Dienstverhältnisende : OLG Wien 9 Ra 240/99a v.22.10.1999, Revision unzulässig
Ein zunächst wirksamer Zeitausgleich entfällt, falls er nicht mehr möglich ist, und es tritt nach ständiger Lehre und Rechtsprechung an seine Stelle ein Vergütungsanspruch in Geld für die nicht gewährte Freizeit in Höhe des Grundstundenentgelts und des Überstundenzuschlages / Dieser Vergütungsanspru...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit 347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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