Abgeltung für Zeitausgleich bei Dienstverhältnisende : OLG Wien 9 Ra 240/99a v.22.10.1999, Revision unzulässig

Ein zunächst wirksamer Zeitausgleich entfällt, falls er nicht mehr möglich ist, und es tritt nach ständiger Lehre und Rechtsprechung an seine Stelle ein Vergütungsanspruch in Geld für die nicht gewährte Freizeit in Höhe des Grundstundenentgelts und des Überstundenzuschlages / Dieser Vergütungsanspru...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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