Abgeltung für Zeitausgleich bei Dienstverhältnisende : OLG Wien 9 Ra 240/99a v.22.10.1999, Revision unzulässig
Ein zunächst wirksamer Zeitausgleich entfällt, falls er nicht mehr möglich ist, und es tritt nach ständiger Lehre und Rechtsprechung an seine Stelle ein Vergütungsanspruch in Geld für die nicht gewährte Freizeit in Höhe des Grundstundenentgelts und des Überstundenzuschlages / Dieser Vergütungsanspru...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit 347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-959174 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |