Abgeltung für Zeitausgleich bei Dienstverhältnisende : OLG Wien 9 Ra 240/99a v.22.10.1999, Revision unzulässig
Ein zunächst wirksamer Zeitausgleich entfällt, falls er nicht mehr möglich ist, und es tritt nach ständiger Lehre und Rechtsprechung an seine Stelle ein Vergütungsanspruch in Geld für die nicht gewährte Freizeit in Höhe des Grundstundenentgelts und des Überstundenzuschlages / Dieser Vergütungsanspru...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit 347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein zunächst wirksamer Zeitausgleich entfällt, falls er nicht mehr möglich ist, und es tritt nach ständiger Lehre und Rechtsprechung an seine Stelle ein Vergütungsanspruch in Geld für die nicht gewährte Freizeit in Höhe des Grundstundenentgelts und des Überstundenzuschlages / Dieser Vergütungsanspruch entsteht erst im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses und hat sich daher am Entgelt in diesem Zeitpunkt zu orientieren und nicht an dem Entgelt, das im Zeitpunkt der Leistung der Überstunden zu bezahlen war. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |