Lebensversicherungen zugunsten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Dienstverhältnisses : OLG Wien 8 Ra 245/99d v.6.10.1999
Die Anwendbarkeit des § 13 BPG setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen das aus dem Versicherungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer resultierende Bezugsrecht eingeräumt wurde.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.01.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.022 Versicherungsvertrag 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-958662 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |