Lebensversicherungen zugunsten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Dienstverhältnisses : OLG Wien 8 Ra 245/99d v.6.10.1999

Die Anwendbarkeit des § 13 BPG setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen das aus dem Versicherungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer resultierende Bezugsrecht eingeräumt wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.022 Versicherungsvertrag
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-958662 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage