Abfertigung, Kündigung und einvernehmliche Lösung : OGH 8 ObA 184/99p v.12.8.1999

Kündigt ein Arbeitnehmer und kommt es danach nicht zu einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses, gebührt keine Abfertigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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