Abfertigung, Kündigung und einvernehmliche Lösung : OGH 8 ObA 184/99p v.12.8.1999

Kündigt ein Arbeitnehmer und kommt es danach nicht zu einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses, gebührt keine Abfertigung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-958505 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage