Abfertigung, Kündigung und einvernehmliche Lösung : OGH 8 ObA 184/99p v.12.8.1999

Kündigt ein Arbeitnehmer und kommt es danach nicht zu einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses, gebührt keine Abfertigung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kündigt ein Arbeitnehmer und kommt es danach nicht zu einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses, gebührt keine Abfertigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog