Zum Reisescheck : Rechtsnatur, Beweislast und Sorgfaltsmassstab bei Abhandenkommen
Nach Abhandenkommen verlangte die Klägerin von der Beklagten den Nennwert dieser Reiseschecks. Die Rückerstattung des Nennwerts gestohlener oder verlorener Schecks war nach den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Beklagten insbesondere an "eine gewissenhafte Verwahrung der Schecks zum Schutz ge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (47 (1999) Nr.10 S.797-806)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl 65.02 Geschäftsbedingung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-958378 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |