Verletzung der Beratungspflichten : OGH 8 Ob 259/98s v.21.1.1999

Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermassen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten musste. Anrechenbare Vorteile sind vor B...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (47 (1999 Nr.10 S.833-835)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
794.9 Glücksspiel
347.513 Schadenersatz
336.762 Spekulationshandel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermassen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten musste. Anrechenbare Vorteile sind vor Berücksichtigung der Mitverschuldensquote vom Gesamtschaden abzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog