Verletzung der Beratungspflichten : OGH 8 Ob 259/98s v.21.1.1999
Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermassen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten musste. Anrechenbare Vorteile sind vor B...
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Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (47 (1999 Nr.10 S.833-835)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
794.9 Glücksspiel 347.513 Schadenersatz 336.762 Spekulationshandel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermassen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten musste. Anrechenbare Vorteile sind vor Berücksichtigung der Mitverschuldensquote vom Gesamtschaden abzuziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |