Verletzung der Beratungspflichten : OGH 8 Ob 259/98s v.21.1.1999

Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermassen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten musste. Anrechenbare Vorteile sind vor B...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (47 (1999 Nr.10 S.833-835)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
794.9 Glücksspiel
347.513 Schadenersatz
336.762 Spekulationshandel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-958281 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage