Konsumentenschützer gewinnen Musterprozess gegen die Mobilkom

Geschäftsbedingungen können vor Gericht eingeklagt werden, auch wenn sie behördlich genehmigt wurden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384.11 Mobiltelefon
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 384.11 Mobiltelefon Dokument Nr. A-957946 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage